WayUp - Bietet eine Ausbildung zum Heilpraktiker, Ernährungs- oder psychologischer Berater
Die Schule für Heilpraktiker    

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGBs sind vertraglicher Bestandteil zu den Ausbildungskursen und Seminaren, die „WayUP - Die Schule für Heilpraktiker“ (WayUP) anbietet. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Wenn im Folgenden von „Teilnehmer“ die Rede ist, dient dies nur der einfacheren Lesbarkeit und es sind damit gleichbedeutend sowohl Teilnehmerinnen als auch Teilnehmer gemeint.

1.       Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Ausbildungskursen und Seminaren kann bequem als Online-Anmeldung über unseren Internet-Auftritt erfolgen (www.wayup-heilpraktiker.de/Anmeldung.htm). Wir nehmen Ihre Anmeldung aber auch gerne schriftlich oder per Telefon entgegen. Bitte beachten Sie, dass auch eine telefonische Anmeldung verbindlich ist.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von WayUP eine schriftliche Bestätigung. Erst mit dieser schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag über unsere Ausbildungskurse und Seminare zustande. WayUP kann Bewerber jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.       Durchführung
Voraussetzung, dass ein Ausbildungskurs oder ein Seminar stattfindet, ist, dass mindestens sechs Teilnehmer  angemeldet und bestätigt sind.  In Einzelfällen entscheidet WayUP, ob ein Ausbildungskurs oder Seminare mit weniger als sechs Teilnehmern  stattfindet. Sofern ein Ausbildungskurs oder Seminar  ausgebucht ist oder nicht zustande kommt, benachrichtigen wir Sie umgehend. Die bis dahin für diesen Ausbildungskurs oder dieses Seminar bezahlten Beträge werden zurückerstattet, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Wahl der Räumlichkeiten für Ausbildungskurse und Seminare sowie die Wahl der Dozenten liegt im Ermessen von WayUP.
Kann ein Termin zu einem Ausbildungskurs oder einem Seminar nicht stattfinden, weil der Dozent z.B. durch Unfall, Krankheit oder anderem verhindert ist, wird dieser Termin ggf. durch einen anderen Dozenten und ggf. zu einem anderen Thema durchgeführt oder notfalls an einem anderen Tag in Abstimmung mit den Teilnehmern nachgeholt. Die betroffenen Teilnehmer werden darüber umgehend informiert.
Eventuelle Änderungen, Terminverschiebungen, Kursabsagen - auch kurzfristig - sind also immer vorbehalten. Die Teilnehmer werden darüber aber unverzüglich informiert. Weitere Ansprüche (z.B. Fahrtkostenersatz) sind ausgeschlossen.
Während der bayerischen Schulferien findet kein Termin für einen Ausbildungskurs oder ein Seminar statt.

3.       Ausbildungskurs-/Seminar-Gebühren
Es gelten die jeweils in den aktuellen Broschüren sowie auf unserem Internet-Auftritt angegebenen Preise. Alle vorangegangenen Preisangaben verlieren mit Erscheinen der aktuellen Termine und Preise ihre Gültigkeit.
Die von WayUP zur Verfügung gestellten Materialien (Skripten etc.) sind in den Ausbildungskurs-/ Seminar-Gebühren enthalten. Weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausbildung wie z.B. Kosten für Fachliteratur, polizeiliches Führungszeugnis, Prüfungsgebühren etc. sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Monatliche Ausbildungskurs-/Seminar-Gebühren ist zum Monatsersten im Voraus fällig. Die Bezahlung erfolgt durch Bankeinzug/Lastschrift oder Überweisung. Monatliche Ausbildungskurs-/ Seminar-Gebühren werden durch Ferien- oder Feiertage nicht unterbrochen und nicht  in der Höhe des Betrages gemindert.
Begleicht ein Teilnehmer zwei unmittelbar aufeinander folgenden Monatszahlungen nicht, ist WayUP zur fristlosen Kündigung des Ausbildungskurses berechtigt. Den hierdurch entstehenden Schaden trägt der Teilnehmer.

4.       Rücktritt
Falls ein angemeldeter Ausbildungskurs- oder Seminar-Teilnehmer zurücktritt, gelten folgende Regelungen:
Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder eMail) gegenüber WayUP erklärt werden. Für Fristen gilt als Stichtag der Zugang des Rücktrittes bei WayUP.
Folgende Rücktrittsgebühren sind mit dem Rücktritt sofort zur Zahlung fällig:

  • Bei Rücktritt mehr als 2 Wochen vor Ausbildungskurs-/Seminar-Beginn: kostenlos
  • Bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Ausbildungskurs-/Seminar-Beginn: 50.- Euro
  • Bei Rücktritt bis zu 1 Woche vor Ausbildungskurs-/Seminar-Beginn: 100.- Euro
  • Bei Rücktritt danach bis zum Ausbildungskurs-/Seminar-Beginn: 50% der Ausbildungskurs-/Seminar-Gebühr.

Bei Nichterscheinen oder Kursabbruch des Teilnehmers ist die volle Ausbildungskurs-/Seminar-Gebühr fällig. Dies gilt auch bei unvorhersehbaren Ereignissen in der Sphäre des Teilnehmers oder bei akuter Krankheit des Teilnehmers. Es besteht für den Teilnehmer jedoch die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu stellen, den WayUP nur in begründeten Fällen ablehnen kann.
Bei Rücktritt, Nichterscheinen oder Kursabbruch des Teilnehmers ist WayUp nicht zur Herausgabe von  Skripten und anderem Material verpflichtet.
Versäumte Ausbildungskurs- oder Seminar-Termine  bzw. abgebrochene Ausbildungskurse oder Seminare können vom Teilnehmer und nach Möglichkeit und Absprache mit WayUP nachgeholt werden. Dies ist für den Teilnehmer ohne weiter Gebühren möglich, sofern die Ausbildungskurs-/ Seminar-Gebühren vollständig entrichtet wurden.

5.       Urheberrecht
Die Materialien für die Ausbildungskurse und Seminare von WayUP (insbesondere Skripten, Kurspläne etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Jede weitere Verwendung wie unerlaubtes Vervielfältigen, Scannen, Übersetzen, die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für Unterrichtszwecke ist unzulässig und im Sinne des Urheberrechtsgesetzes strafbar.
Das Anfertigen von Ton- oder Bildaufzeichnungen während der Ausbildungskurse und Seminare ist  nicht gestattet.

6.       Haftung
Der Teilnehmer ist grundsätzlich für sein Erscheinen zu den Terminen der Ausbildungskurse und Seminare von WayUP selbst verantwortlich. Der Teilnehmer ist auch für sein Eigentum, vor allem für seine Wertsachen selbst verantwortlich. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er in den Ausbildungsräumen, an deren Einrichtung oder im Bereich des Ausbildungsgeländes zu verantworten hat. Er haftet des Weiteren für Unfälle, die er im Bereich des Ausbildungsgeländes oder auf dem Weg zum und vom Ausbildungsort verursacht. Eine Haftung von WayUP ist diesbezüglich ausgeschlossen.
WayUP haftet gegenüber dem Teilnehmer für von WayUP zu vertretende Sach- oder Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 10% der jeweiligen Ausbildungskurs-/Seminar-Gebühr. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Haftungsbegrenzungen und –ausschlüsse gelten unabhängig vom Rechtsgrund der Inanspruchnahme, aber nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen. Wird WayUP wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, so kann WayUP vom Teilnehmer verlangen, der er sich erst außergerichtlich bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Ansprüche bemüht.
Im Rahmen der Ausbildungskurse und Seminare von WayUP werden die Teilnehmer Untersuchungsmethoden und Injektionstechniken erlernen und gegenseitig an sich ausprobieren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bekannte Allergien oder Kontraindikationen etc. dem Dozenten rechtzeitig vor Beginn der Untersuchung bzw. Injektion bekannt zu geben. Versäumnisse hieraus gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers, WayUP übernimmt hierfür keine Haftung.
Die Kurs- und Lehrinhalte sowie alle Therapiehinweise stellen lediglich Empfehlungen dar. WayUP weist darauf hin, dass jeder Teilnehmer die Entscheidung für eine bestimmte Therapie/Behandlung oder ein bestimmtes Medikament selbst trägt und ausschließlich selbst dafür verantwortlich ist. Für  etwaige Folgen sind daher weder die Dozenten noch WayUP haftbar.
Die Ausübung der Heilkunde (auch eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) ist nur dem Arzt oder Heilpraktiker erlaubt!
Die amtsärztliche Prüfung für Heilpraktiker wird vom zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt. Die Anmeldung zur Prüfung muss vom Teilnehmer selbst vorgenommen werden.

7.       Verjährung / sonstige Bestimmungen
Die Ansprüche von Teilnehmern oder von WayUP – gleich aus welchem Rechtsgrund und einschließlich der in Ziffer 6 geregelten Haftungsansprüche – verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Ergänzungen, Änderungen oder die Aufhebung eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien verständigerweise gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Miesbach. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.